Subvention für Kleinfeldtore

Voraussetzungen/Vorgangsweise zum Erhalt einer
Subvention für Kleinfeldtore im Ausmaß von 5 x 2 m bzw.
Minitior 3 x 1,6 m
Voraussetzungen:
• eine entsprechende Nachwuchsmannschaft für diese Torgröße muss am
ordentlichen Meisterschaftsbetrieb des NÖFV teilnehmen.
• bei Nachwuchs-Spielgemeinschaften kann nur der federführende Verein die
Subvention beantragen bzw. muss auf diesen die Rechnung ausgestellt sein
• die letzte Förderung für Tore 5 x 2 m bzw. 3 x 1,6 m muss mindestens 5 Jahre zurück
liegen
Vorgangsweise:
Übermittlung der nachstehenden Originalunterlagen an den NÖFV:
• ausgefülltes Förderansuchen (analog Formular Subvention für Sportplatzbauten) für
NÖFV und Land NÖ mit Vereinsstempel und Unterschrift versehen
• ORIGINALRECHNUNG (per Post) mit Vereinsstempel und Unterschrift versehen
Achtung! Auf der Rechnung muss erkennbar sein, dass es sich um Tore im Ausmaß
von 5 x 2 m bzw. 3 x 1,6 mhandelt!
• ORIGINALZAHLUNGSBELEG bzw. Überweisungsbeleg sowie Kopie des
KONTOAUSZUGES
• ausgefülltes Formular „Bestätigung der Kippsicherheit“
WICHTIG!!! WICHTIG!!! WICHTIG!!!
Ansuchen für Land NÖ unbedingt gemeinsam mit Ansuchen NÖFV an den
NÖ-Fußballverband
Bimbo Binder Promenade 1
3100 St. Pölten
übermitteln (d.h. NICHT direkt beim Land NÖ ansuchen!!!).
Die Förderhöhe beträgt jeweils € 300,– vom NÖFV und € 300,– vom Land NÖ
für 2 Tore (wird beides vom NÖFV angewiesen!)
ACHTUNG!!! Die Rechnung muss bis 30.11.2022 beim NÖFV eingelangt sein (per Post).
Später einlangende Rechnungen können nicht mehr für eine Förderung berücksichtigt
werden!

Hinterlasse einen Kommentar