Voraussetzungen/Vorgangsweise zum Erhalt einer
Subvention für Kleinfeldtore im Ausmaß von 5 x 2 m bzw.
Minitior 3 x 1,6 m
Voraussetzungen:
• eine entsprechende Nachwuchsmannschaft für diese Torgröße muss am
ordentlichen Meisterschaftsbetrieb des NÖFV teilnehmen.
• bei Nachwuchs-Spielgemeinschaften kann nur der federführende Verein die
Subvention beantragen bzw. muss auf diesen die Rechnung ausgestellt sein
• die letzte Förderung für Tore 5 x 2 m bzw. 3 x 1,6 m muss mindestens 5 Jahre zurück
liegen
Vorgangsweise:
Übermittlung der nachstehenden Originalunterlagen an den NÖFV:
• ausgefülltes Förderansuchen (analog Formular Subvention für Sportplatzbauten) für
NÖFV und Land NÖ mit Vereinsstempel und Unterschrift versehen
• ORIGINALRECHNUNG (per Post) mit Vereinsstempel und Unterschrift versehen
Achtung! Auf der Rechnung muss erkennbar sein, dass es sich um Tore im Ausmaß
von 5 x 2 m bzw. 3 x 1,6 mhandelt!
• ORIGINALZAHLUNGSBELEG bzw. Überweisungsbeleg sowie Kopie des
KONTOAUSZUGES
• ausgefülltes Formular „Bestätigung der Kippsicherheit“
WICHTIG!!! WICHTIG!!! WICHTIG!!!
Ansuchen für Land NÖ unbedingt gemeinsam mit Ansuchen NÖFV an den
NÖ-Fußballverband
Bimbo Binder Promenade 1
3100 St. Pölten
übermitteln (d.h. NICHT direkt beim Land NÖ ansuchen!!!).
Die Förderhöhe beträgt jeweils € 300,– vom NÖFV und € 300,– vom Land NÖ
für 2 Tore (wird beides vom NÖFV angewiesen!)
ACHTUNG!!! Die Rechnung muss bis 30.11.2022 beim NÖFV eingelangt sein (per Post).
Später einlangende Rechnungen können nicht mehr für eine Förderung berücksichtigt
werden!